rotkreuzkurs-eh-fortbildung-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Erste Hilfe im Betrieb
  2. Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe (Fortbildung- BG)

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung (für Betriebe BG)

Ansprechpartner

Herr
Andreas Brandau

Tel: 03621-4196-23
andreas.brandau@drk-gotha.de

Oststr.31
99867 Gotha

Foto: P. Citoler / DRK e.V.

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Für veröffentlichte Kurse besteht die Möglichkeit sich anzumelden. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung die derzeitig gültigen Regelungen:
"Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 10.12.2021" 

Es dürfen ab den 10.12.2021 nur die Personengruppen an einen Rotkreuzkurs teilnehmen Welche den § 9 der Allgemeinverfügung erfüllen:
"§9 Erweiterte Zugangsbeschränkung "
Abweichend vom §18 Abs. 1 Nr.2 und 3 Thür SARS-CoV-2-IfS- MaßnVO gilt für Schulungen in erster Hilfe die 2G- Zugangsbeschränkung .

Die 2G's stehen für:

  • Geimpft
    der Teilnehmer wurde gegen das Corona-Virus geimpft .
    Und die zweite Impfung war vor mehr als 2 Wochen. Die Person hat jetzt den vollen Impfschutz
  • Genesen 
    der Teilnehmer hat die Krankheit COVID- 19.
    In der Zeit wurde der Teilnehmer mit einem PCR-Test positiv getestet.
    Jetzt ist der Teilnehmer wieder gesund und weist dieses mit einem negativen PCR Test nach.
  • Wie kann ich die Genesung Nachweisen
    Zum Nachweis dient ein von ärtzlichen Fachpersonal oder einem Labor dokumentiertes positives PCR-Testergebnis.
    Das Ergebnis muss mindestens 28 Tage und darf nur maximal 6 Monate zurückliegen.
    Ein Schnelltest oder Antikörpertest reichen nicht aus.

Bei Praktischen Übungen muss eine Maske nach § 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung getragen werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung : Andreas Brandau 03621-419623

Selbstauskunft:

Die personenbezogenen Daten werden benötigt um im Falle einer nachträlich festgetellten Infektion von Teilnehmern des Kurses,
diese Informieren zu können. Eine elektronische Verarbeitung erfolgt grundsätzlich nicht; im Falle einer Infektion sind wir jedoch verpflichtet,
diese an das Gesundheitsamt weiterzuleiten. Die Selbsauskunft wird nach 4 Wochen oder 21 Arbeitstage nach Kursende vernichtet.
Verweigerer werden auf eigene Kosten nicht zum Kurs zugelassen.